"Nimm dem Teckel die Jagd - und
du nimmst ihm die Wurzeln seiner Kraft"!
Teckelzucht ist Gebrauchshundezucht und muß es bleiben, um die Wesensfestigkeit zu erhalten
Dr. Fritz Engelmann - Gera / Thüringen
Dr. Robert Bandel - Kehl-Rhein / Baden
Verfasser : " DER DACHSHUND "
JGHV und DTK Aktuell
Die Sinnesleistung des Hundes und die Intelligenz des Menschen, das zusammen kompensiert, sichert den Erfolg der Hundeausbildung .
Anmeldeschluß: Bitte 14 Tage vor Prüfungstermin bei der Geschäftsstelle der Sektion "Bayerischer - Wald" gegr.1964
Auf die Prüfungsordung (PO) des DTK ( ab 01.01.2020 neue PO )und der FCI-Prüfungsordnung - i.V. mit den allgemeinen Prüfungsbedingungen des JGHV - wird verwiesen
Wichtiger Hinweis des JGHV:
JGHV - Mitteilung der Geschäftsstelle:
Artikel aus " Der Jagdgebrauchshund " 8/2019
Zu den Prüfungen des JGHV sind alle Hunde zugelassen, die der Satzung des JGHV § 23 ( gültig ab 1.1.2011 ) entsprechen. Auf § 6 PO DTK Haftung wird insbesondere verwiesen.Hundeführer und sonstige Beteiligte nehmen an den Prüfungen sowie Veranstaltungen aus ihrer eigenen Verantwortung für sich und ihrem Hund teil, unter Ausschluß jeglicher Haftung des Veranstalters.Die jeweiligen tierseuchenrechtlichen Bestimmungen sind einzuhalten.
Der gültige Impfpass ist mit der Ahnentafel der Prüfungsleitung bzw. Suchenleitung unaufgefordert vor Prüfungsbeginn vorzulegen.
Heiße Hündinnen müssen vor Prüfungs - oder Bewertungsbeginn beim Obmann gemeldet werden. Sie sind auch vor Prüfungsbeginn bzw. Bewertungen und auch bei Zuchtschauen der Suchenleitung, Prüfungsleitung bzw. Zuchtschauleitung zu melden und separat zu verwahren. Gilt nur bei allen Schweißprüfungen und BhFK/95 Bewertungen sowie bei Zuchtschauen.
Bei allen anderen Anlagen - und Jagdlichen Prüfungen des DTK sind heiße Hündinnen nicht zugelassen.
Gem. PO DTK § 2 Zulassung zu Jagdgebrauchsprüfungen und nicht jagdlichen Prüfungen ist beim Führen ohne Jagdschein der Versicherungsschutz für diesen Zweck mit der Meldung nachzuweisen.
Jeder Hundeführer ist für die Einhaltung der jagd- und waffenrechtlichen Vorschriften selbst verantwortlich.
Der gültige Jagdschein ist bei Prüfungsbeginn vorzuweisen.
Ausnahmen vom Jagdscheinzwang sind in ausreichendem zeitlichem Vorfeld im Anhalt an die Rahmenrichtlinien des JGHV bei der Prüfungsleitung schriftlich zu beantragen.
Nur der Prüfungsleiter fällt die Entscheidung über die Prüfungszulassung.
Annahme der Meldungen erfolgt in der Reihenfolge.
Die Nennung zu Prüfungen und Bewertungen ist nur auf dem MELDESCHEIN des DTK für Gebrauchsarbeit möglich.
Aktuell ist zum Meldeschein das Corona-Hygienerichtlinien BEGLEITSCHREIBEN des JGHV vorzulegen.
Eine aktuelle Kopie der Ahnentafel ( Vorder- und Rückseite ) sowie der DTK Meldeschein und das Begleitschreiben des JGHV Corona - Hygienerichtlinien und Besitz eines gültigen Jagdscheins und der Versicherungsschutz und unter Vorauszahlung des Nenngeldes, sind die Bedingungen zur Zulassung von Prüfungen und Bewertungen von Hunde.
NENNGELD IST REUGELD !
Dies bedeutet, dass bei Revokation( Widerruf / Rücknahme ) einer Meldung oder bei Nichterscheinen eines gemeldeten Gespannes, das Nenngeld nicht zurückerstattet wird.
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Bankverbindung:
Volksbank - Raiffeisenbank Vilshofen
IBAN : DE 62 7406 2490 0000 3131 90
BIC : GENODEF1VIR
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Die Verpflegung während der Prüfung ist aus dem Rucksack, wenn dazu keine besonderen Angaben gemacht werden.
Meldegebühr pro Hund für DTK Mitglieder
Ist der Besitzer des zu führenden Hundes nicht Mitglied im DTK (auch wenn der Hundeführer Mitglied ist) wird die doppelte Meldegebühr fällig.
Gebührenordnung der Sektion für Meldungen zu Prüfungen und Bewertungen
1. Schussfestigkeitsprüfung (Sfk)
Der Hund hat sich in freier Suche ca. 30 m vom Führer zu entfernen und soll nach Abgabe von zwei Schrotschüssen keine Angstreaktion zeigen.
Voraussetzung: ab 5 Monate.
2. Wassertest (Wa.T.)
Der Hund soll nach Abgabe von zwei Schrotschüssen eine tote Ente ca. 8 m aus tiefem Wasser holen und am Ufer landen.Der bestandene Wassertest gilt als Schussfestigkeitsprüfung.(SfK) Ein Teil der Zuchtzulassung erfüllt.
Voraussetzung: ab 5 Monate.
3. Spurlautprüfung (Sp)
Der Hund soll die Spur eines Hasen, den er nicht eräugt hat, aufnehmen und dieser lauthals folgen. Nase, Spurlaut, Spurwille und Spursicherheit werden in einem Feldrevier geprüft. Ein Teil der Zuchtzulassung erfüllt.
Voraussetzung: ab 5 Monate. (SfK)
1. Stöberprüfung (St)
Der Hund soll eine geschlossene Waldparzelle mit dichtem Unterwuchs selbständig, ausdauernd und weit ausholend absuchen und beim Aufstöbern von Haarwild diesem lauthals folgen bis es das Treiben verlassen hat oder erlegt worden ist. Die Gehorsamsfächer haben bei dieser Prüfung Priorität, sowie das Finden von Wild.
Voraussetzung: ab 5 Monate (Sp) oder ( Vp)
2. Stöbern im Jagdbetrieb (StiJ)
Dabei handelt es sich um eine Arbeit in der Jagdpraxis und wird nur ausschließlich einer Bewegungsjagd bewertet. Der Hund hat hier Dickungen und Bestände mit reichlich Unterwuchs nach Wild abzusuchen, es zu finden und zum Verlassen des Einstandes zu bringen.
Voraussetzung: ab 5 Monate: St oder Vp oder WaS oder ESw oder Brauchbarkeitsnachweis nach Landesrecht.
3. Eignung zur Stöberarbeit mit Schwarzwild (ESw)
Die Prüfung wird in einem Schwarzwildgatter durchgeführt, in dem mind. zwei Stück wehrhaftes Schwarzwild enthalten sein müssen.
Voraussetzung: (Sp,Vp,St,) oder( WaS) Führen ohne Jagdschein unzulässig.
4. Schwarzwild / Natur (SauN)
Der Hund wird vom Stand geschnallt.Er muss die Bestände selbständig annehmen und weiträumig absuchen. Gefundenes Schwarzwild ist anhaltend zu verbellen und zum Verlassen der Einstände zu bewegen.
Voraussetzung: (ESw) Führen ohne Jagdschein unzulässig.
5. Waldsuche (WaS)
Der Hund soll unter Beweis stellen, dass er in der Lage ist das umstellte Waldstück weit ausholend, gründlich und ausdauernd, mit regelmäßigem Kontakt zum Führer, abzusuchen. Vorkommendes Wild ist in Bewegung zu bringen und lauthals zu jagen.
Bei beiden Prüfungen wird auch der Gehorsam bewertet, wie Führigkeit, Benehmen bei der Waldsuche, Ablegen und Schussruhe, sowie Benehmen am Stand beim Treiben.
Voraussetzung: (Sp) oder (Vp)
6. Schweißarbeit auf künstlicher Wundfährte (SchwhK/20)
Der Hund hat in einem Waldrevier eine mindestens 1000 m lange - über Nacht stehende - getupfte oder getropfte Schweißfährte mit drei Wundbetten und drei Haken zu arbeiten.
Voraussetzung: älter als 1 Jahr (SfK)
7. Schweißarbeit auf künstlicher Wundfährte mit Fährtenschuh (SchwhKF)
Der Hund hat in einem Waldrevier eine mindestens 1000 m lange, über Nacht stehende, mit dem Fährtenschuh getretene Wundfährte zu arbeiten. Im Fährtenverlauf befinden sich je zwei Bögen und Wundbetten, sowie drei bis vier Verweiserpunkte.
Voraussetzung: älter als 1 Jahr, (SfK)
8. Erschwerte Schweißprüfung auf künstlicher Wundfährte (SchwhK/40)
Die erschwerte Schweißprüfung entspricht der Schweißarbeit auf künstlicher Fährte, jedoch muß die Fährte über zwei Nächte stehen.
Voraussetzung: älter als 1 Jahr, (SfK) Ausrichter LV.
9. Schweißarbeit auf natürlicher Wundfährte (SchwhN)
Die Nachsuche erfolgt mindestens 400 m am Riemen auf natürlicher Wundfährte. Das Stück muss während der Nachsuche zur Strecke kommen.
Voraussetzung: älter als ein Jahr , (SchwhK) Führen ohne Jagdschein unzulässig.
10. Verbandsschweißprüfung (VSwP) und (VSwP/F) JGHV
Voraussetzung: (Sp) und älter als 24 Mon.
Richter: 3 Richter mit der Fachgruppe (Sw)
Ordnung für Verbandsschweißprüfung (VSwPO)
11. Vielseitigkeitsprüfung (Vp) ( VpoSp) (IntVP)
Sie ist die Meisterprüfung für unsere Jagdhunde. Sie besteht aus Gehorsamsfächer, Schweißarbeit, Stöbern und Spurlaut . (IntVp) DTK und VDH Genehmigung erforderlich.
1. Eignungsbewertung am Kunstbau (BhFK/95)
Der Hund hat in eine Kunstbauanlage einzuschliefen, Hindernisse zu überwinden und den hinter Gittern abgeschieberten Fuchs zu finden und zu verbellen.
Voraussetzung : (Sp) oder (Vp) mit (Sp) Führen ohne Jagdschein unzulässig.
2. Bewertung an Natur - und Kunstbauten (BhN)
Die Arbeit wird am befahrenen Natur - und Kunstbau durchgeführt.
Voraussetzung: (BhFK/95) Führen ohne Jagdschein unzulässig.
Anmerkung:
Details zu den einzelnen Prüfungen und Bewertungen, wie
ist aus der Prüfungsordnung (PO) des DTK ( ab 01.Januar 2020 neue PO ) zu entnehmen.